Pielmuehle

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Radweg Pielmuehle


Radweg in Pielmühle oder: wie man möglichst viel Unsinn verzapft und den dann auch noch schönredet.


Die Situation ist folgende: in der Gemeinde Lappersdorf gibt es 2 Ortsteile, durch die die Kreisstrasse 18 führt. (Ironie AN) Diese weit über die EU-Ländergrenzen hinaus bekannte, von 100000 Schwerlastlkws täglich befahrene Hochgeschwindigkeitsstrecke (Ironie AUS) ist vor allem eines:  Zufahrt des morgendlichen motorisierten Berufsindividualverkehrs nach Regensburg. Tagsüber ist diese Strasse leer. Abends fahren genau die, die früh morgens nach Regensburg gefahren sind, auch wieder zurück. Dieser Sachverhalt begründet eine der abenteuerlichsten Radwegekonstruktionen, die es auf Gottes outoverseuchtem Erdboden zu bestaunen gilt:

seht selbst

Ein benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg, der überwiegend auch noch mit einem Gehweg kombiniert ist. Da die Sichtbeziehung zu einmündenden Straßen und Grundstückszufahrten auf diesem Konstrukt katastrophal ist (und da einmündende Outofahrer so gut wie nie einen Radweg von rechts erwarten), hat man sich als "Entschärfung der Situation" folgendes einfallen lassen: an einmündenden Querstraßen haben sowohl der einmündende Verkehr als auch der auf der Vorfahrtstrasse befindliche Radverkehr Vorfahrt achten! Das ist ein starkes Stück. Gibt man damit doch die Gefährlichkeit der Konstruktion unumwunden zu. Doch statt diese Lösung gänzlich zu verwerfen und die ganz normale Straßenbenutzung durch Radfahrer zu gestatten, wird mit fadenscheinigen Begründungen an dieser Katastrophe festgehalten: Da muss schon die Tatsache, dass zwei schwere Unfälle, bei denen Radfahrer verletzt wurden,  ja nicht an den erwähnten Stellen mit doppeltem Vorfahrt achten! passiert seien sondern an Grundstücksausfahrten ohne Vorfahrt achten! für die Radfahrer als "Beweis" für die Vernünftigkeit dieser Regelung herhalten. Würde an jeder Grundstücksausfahrt nun als logische Konsequenz (denn der Marktgemeinderat will doch wohl nicht, dass Radfahrer zwischen den Vorfahrt-achten-Schildern an den Grundstücksausfahrten gefährlicher leben) auch ein Vorfahrt-achten-Schild angebracht, wäre der gemeinsame Geh- und Radweg faktisch in einen Gehweg umgewandelt, da radfahren wegen der Vielzahl der Vorfahrt-achten-Schilder nicht mehr möglich wäre.
Weiterhin ist der kombinierte Geh- und Radweg natürlich viel zu schmal (die VwV schreiben eine Breite von mind. 2,40 Meter, durchgehend aber 2 Meter vor); fehlt gerade an den brenzlichen Punkten komplett die Sichtbeziehung zum Kraftfahrzeugverkehr und die Sicht zum nach links über den Radweg abbiegenden Kraftfahrer.

 

Update: der Markt handelt! Vorfahrtregelung geändert

Zitat: aus den VwV zur StVO:

. Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung

1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist mit besonderen Gefahren verbunden und deshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht erlaubt. Links angelegte Radwege können allerdings, wenn eine sorgfältige Prüfung nichts Entgegenstehendes ergeben hat, durch die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall mit Zeichen zur Benutzung durch die Radfahrer auch in Gegenrichtung freigegeben werden. Davon soll außerorts bei nur einseitig angelegten Radwegen in der Regel und innerorts nur in besonderen Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden.

2. Die Freigabe linker Radwege für die Gegenrichtung kann die Zahl der fahrbahnüberquerungen für den Radverkehr senken. Andererseits entstehen neue Konflikte mit dem entgegenkommenden Radverkehr und an den Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten. Die Prüfung auch anderer Maßnahmen ist deshalb unabdingbar. Zu denken ist hier auch daran, den Bedarf zum Linksfahren, z. B. durch ein verbessertes Angebot von Überquerungsmöglichkeiten usw. zu verringern.

3. Voraussetzung für die Freigabe ist, daß

a) der Radweg baulich angelegt ist,

b) für den Radweg in Fahrtrichtung rechts eine Radwegebenutzungspflicht besteht,

c) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume (vgl. Ziffer II Nr. 2 Buchstabe a zu § 2 Abs. 4 Satz 2) durchgehend in der Regel 2,40m, mindestens 2,00m, beträgt und

d) die Führung an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten eindeutig und besonders gesichert ist.

Unabdingbar für die besondere Sicherung ist die ausreichende Sichtbeziehung zwischen dem Kraftfahrzeugverkehr und dem in beiden Fahrtrichtungen fahrenden Radverkehr. Vor allem ist auch auf die Sicht der nach links über den Radweg abbiegenden Kraftfahrer zu achten. Diese erwarten und erkennen die damit verbundenen Gefahren häufig nicht ausreichend.


Dass schon der rechtsseitige kombiniert Geh- und Radweg illegal ist, da er nicht die erforderlicher Breite von 2,5 Metern aufweist, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Darauf aber auch noch die Radfahrer im Gegenverkehr zu zwängen, zeugt von einer Outozentriertheit, die wohl in deutschen Kommunalverwaltungen Gang und Gäbe ist. Der Stellenwert, der Radfahren und Busfahren dort genießen lässt sich an den Bildern ablesen. Der Geh-/Radweg führt teilweise sogar DURCH Bushaltestellenhäuschen hindurch, von denen deswegen sogar die seitlichen Wände entfernt wurden! Könnt Ihr nicht glauben? Na dann schaut Euch mal die Bilder an.

In den VwV zur StVO ist eindeutig davon die Rede, dass innerorts linksseitige Radwege nur in besonderen Ausnahmefällen (1) erlaubt seien (und eigentlich verboten sind). Worin besteht hier der besondere Ausnahmefall? Die Anzahl der Fahrbahnüberquerungen (2) wird hier nicht gesenkt, sondern erhöht. Die lichte Breite (3c) dieser Konstruktion beträgt nur in Ausnahmefällen 2,40m, oft werden sogar die nur in Ausnahmefällen unbedingt erforderlichen 2,00m erheblich unterschritten. Die Führung an Kreuzungen und Einmündungen ist überwiegend katastrophal (3d) und lebensgefährlich, was durch die Anbringung der Vorfahrt-achten!-Schilder für Radfahrer ja auch zugegeben wird.

Dabei verbietet bereits der § 45 Abs. 9 der StVO eine solche Lösung:

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß."

Worin besteht diese Gefahrenlage, die mein Rechtsgut auf ungehindertes Radfahren auf der Fahrbahn erheblich übersteigt? Etwa aus Outos? Outos auf der Fahrbahn ermächtigen einen Gemeinderat dazu, Radfahrer auf einen lebensgefährlichen, in keinster Weise den Vorgaben der VwV genügenden Radweg zusammen mit den Fußgängern zu zwängen, durch Bushaltestellenhäuschen hindurch, ohne Sichtbeziehung zu Outofahrern, die erst mal mit Schwung bis vor an die Einmündungsgrenze fahren? Ich bestreite, dass die auf der Fahrbahn fahrenden Outos das höhere Risiko darstellen. Diese Outofahrer sehen mich wenigstens. (Auf der großzügigen Umfahrungsstrasse um Lappersdorf herum ist KEIN Radweg angelegt. Dabei ist dort 70 km/h erlaubt. Outofahrer, die mit 70 km/h fahren, sind also ungefährlicher als solche in Ortschaften, in denen 50 km/h erlaubt ist? Hähh? Nein, der Grund ist, dass entlang dieser Umfahrungsstrasse gar kein Fußweg und damit auch kein Radweg existiert. In Pielmühle hat man lediglich ein paar Schilder aufstellen müssen). Ich befürchte, es geht um etwas ganz anderes: Lappersdorf soll nicht als Provinznest dastehen, in dem Radfahrer in einzelnen Ortsteilen noch auf der Fahrbahn fahren dürfen, nein, der motorisierte Individualverkehr ist das erklärte Ziel. 

Deutlich wird dies in einer Broschüre des Marktes, die jeder Neuzugezogene bei seiner Anmeldung von der Gemeinde erhält. Im Grußwort des Bürgermeisters ist darin bereits im 2. Satz von der tollen Autobahnanbindung die Rede (siehe auch Grußwort unter www.lappersdorf.de), der Begriff RVV oder öffentlicher Nahverkehr kommt auf 32 Seiten nur ein einziges Mal vor. Dass Outos das friedliche Ortsbild trotzdem alleine durch ihren Anblick stören, hat man aber auch in Lappersdorf erkannt. Auf 33 Fotos in dieser Broschüre, die Plätze, Einrichtungen, Kirchen und Schulen zeigen, sind lediglich auf dreien Outos unmittelbar zu erkennen. Auf den anderen fehlen sie ganz oder sind wie in einem Beispiel (einem Luftbild) sehr klein. Wie es typischerweise in Lappersdorf aussieht, werde ich noch in einer eigenen Bilderserie hier zeigen. (Nur soviel: die in der Willkommensbroschüre geschilderte, von 1986 - 1989 mit einem Aufwand von damals 8 Mio DM zum verkehrsberuhigtem Bereich umgestaltete Ortsdurchfahrt dient heute natürlich fast ausschließlich motorisierten Mutties und Vaties, die eben mal schnell.....als beliebter Abstellraum für ihre Minivans. Das heilige Blech wird kreuz und quer über alle Plätze und Gassen verteilt, der Busfahrer des RVV, der sich hier durchquält, holt schon mal die Polizei aus Regenstauf zum Abschleppen, wenn er vor lauter parkenden Outos zwischen "verkehrsberuhigter Ortsmitte" (!!) und Großparkplatz nicht mehr unterscheiden kann (so passiert an einem Samstag Morgen vor dem Gemeindezentrum, als dort ein Kinderbasar stattfand. Klar, Klamotten für die kleinen Quälgeister kaufen, das geht nur mit dem Minivan). Auf die Fahrbahn gepinselte Rechtecke, innerhalb derer das Abstellen der Jeeps und Minivans gestattet ist, um den RVV-Bussen ein zwar umständliches, aber doch immerhin noch langsames Vorwärtskommen zu ermöglichen, interessieren niemanden. 20 Meter in die Apotheke laufen, wo kämen wir da hin?

Frohe Ostern. Heute ist der 26.3.2005, Ostersamstag. Gerade komme ich vom Einkaufen und habe ein paar Fotos vom Lappersdorfer Marktplatz geschossen, der ja für viel Geld verkehrsberuhigt worden ist und von der Jugend so toll angenommen wird (so steht's zumindest in der Broschüre des Marktes). Seht selbst.
Update: die Gemeinde Lappersdorf sieht sich zu einem Hinweis in ihrem Amtsblatt 5/2005 veranlasst. Scheinbar verhalten sich die geneigten Erdölverschwender nicht ganz so brav, wie man es gerne hätte. War aber auch klar, oder? Wo weniger gefahren wird, wird mehr geparkt. Meine Rede.



Vorerst 2 Artikel der regionalen Zeitung "Mittelbayerische Zeitung", einer Publikation, die sich gerade hier durch eine totale Sachkenntnisfreiheit der von ihr beschriebenen Tatsachen auszeichnet: